"Bezahlkarte darf niemanden diskriminieren"

Bargeldabhebung für geflüchtete Menschen

Vorstandssprecherin Andrea Betz
Andrea Betz: " Die Frage ist, ob eine pauschale Regelung zur Bargeldabhebung für alle Menschen gerecht ist."

Andrea Betz, Vorstandssprecherin der Diakonie München und Oberbayern, zur Bezahlkarte:

"Die Bezahlkarte für geflüchtete Menschen darf niemanden diskriminieren. Eine Einzelfall-Entscheidung des Hamburger Sozialgerichts, wonach 50 Euro Bargeld für eine schwangere Frau zu wenig seien, lässt uns aufhorchen. Die Frage ist, ob eine pauschale Regelung zur Bargeldabhebung für alle Menschen gerecht ist. Deshalb begrüßen wir Überlegungen von politisch Verantwortlichen in München, die Einführung der Bezahlkarte vorerst auszusetzen."

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Beratung und Begleitung für geflüchtete Menschen

Die Diakonie München und Oberbayern berät und begleitet rund 8000 geflüchtete Menschen in 49 Erstaufnahme- und Anschlussunterkünften, die sich in München und den Landkreisen München, Starnberg und Weilheim-Schongau befinden. Circa 300 hauptamtliche und 300 ehrenamtliche Mitarbeiter*innen engagieren sich im Bereich Flucht und Migration. Sie unterstützen zum Beispiel Asylsuchende bei ihrer Ankunft in München, beraten sie im Asylverfahren, dolmetschen, helfen bei der Arbeits- und Wohnungssuche oder beim Deutschlernen. Mit ihren Unterstützungsangeboten begleitet die Diakonie etwa 1000 begleitet geflüchtete Kinder, Jugendliche und ihre Familien.

 


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